ArbG Köln, vom 23.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 53/00
Eingruppierung
LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - Aktenzeichen 12 TaBV 64/00
DRsp Nr. 2002/15278
Eingruppierung
»1. Serviceberater bei der Commerzbank sind nach TG 6 eingruppiert. Sie unterfallen dem Richtbeispiel "Schalterangestellte mit abschließender Beratung".2. Privatkundenberater sind nach TG 7 eingruppiert. Sie unterfallen dem Richtbeispiel "Kundenberater".«