Der Kläger ist seit dem 1. März 1978 beim beklagten Land im Landeskriminalamt Niedersachsen beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung der
Nach der Arbeitsplatzbeschreibung vom 27. Februar 1986 verrichtet der Kläger folgende Tätigkeiten:
1. Überprüfen eingehender Meldungen auf fachgerechte Ausfüllung und Vollständigkeit sowie Durchführen erforderlicher Ergänzungen und Berichtigungen. 12 %.
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