Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung und die daraus folgende Vergütung des Klägers.
Der Kläger ist seit 1976 als Arbeiter mit bestandener postbetrieblicher Prüfung bei der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost im Beitrittsgebiet (TV Arb-O) Anwendung.
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