Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung des Klägers und die Zahlung eines ruhegehaltsfähigen Zuschusses.
Der Kläger, Mitglied der GEW, legte am 19. März 1990 beim Staatlichen Prüfungsamt für zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen in Düsseldorf die zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II und für das Lehramt für die Sekundarstufe I ab. Seit dem 1. Oktober 1991 ist er als Lehrer am C.-Gymnasium in H. beschäftigt.
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