BAG - Urteil vom 01.08.2001
4 AZR 298/00
Normen:
BAT 1975 §§ 22 23 ; Anl. 1 a zum BAT/VKA "Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst" VergGr. V b, IV b, IV a; Anl. 1 a zum BAT/VKA "Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst" Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst VergGr. V b Fallgr. 1 a, VergGr. IV b Fallgr. 1 a, VergGr. IV a Fallgr. 1 a, 1 b; BGB § 1706 aF § 1709 aF §§ 1791b 1791c 1685 aF § 1686 aF ; FGG § 67 ; ZPO §§ 253 286 717 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZA 2002, 352
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 22.04.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2611/95
II. Landesarbeitsgericht Nürnberg - Urteil vom 22. März 2000 - 9 (8) Sa 619/97 ,

Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes - Eingruppierung Leiter einer Außenstelle eines Jugendamtes, der zugleich Sachbearbeiter eines Sachgebiets ist - Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften, Verfahrenspflegschaften gem. § 67 FGG -; Arbeitsvorgang; Abgrenzung Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst und Vergütungsgruppen der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den allgemeinen Verwaltungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA; Darlegungslast im Eingruppierungsrechtsstreit

BAG, Urteil vom 01.08.2001 - Aktenzeichen 4 AZR 298/00

DRsp Nr. 2002/3455

Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes - Eingruppierung Leiter einer Außenstelle eines Jugendamtes, der zugleich Sachbearbeiter eines Sachgebiets ist - Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften, Verfahrenspflegschaften gem. § 67 FGG -; Arbeitsvorgang; Abgrenzung Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst und Vergütungsgruppen der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA; Darlegungslast im Eingruppierungsrechtsstreit

Orientierungssätze: 1. Ob die Leitung einer Organisationseinheit - hier Außenstelle eines Kreisjugendamtes - ein einziger Arbeitsvorgang ist, bleibt offen. Die neben der Leitungstätigkeit wahrgenommenen Aufgaben eines Sachbearbeiters wären dann Zusammenhangstätigkeiten. 2. Zur Darlegungslast bei Aufbaufallgruppen: Der Angestellte muß Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen.

Normenkette:

BAT 1975 §§ 22 23 ; Anl. 1 a zum BAT/VKA "Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst" VergGr. V b, IV b, IV a; Anl. 1 a zum BAT/VKA "Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst" Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst VergGr. V b Fallgr. 1 a, VergGr. IV b Fallgr. 1 a, VergGr. IV a Fallgr. 1 a, 1 b; BGB § 1706 aF § 1709 aF §§ 1791b 1791c 1685 aF § 1686 aF ; FGG § 67 ;