BAG - Urteil vom 24.03.1993
4 AZR 298/92
Normen:
BAT § 22, Anlage 1 a Teil II Abschnitt Q VergGr. IV b Fallgruppe 1;
Fundstellen:
BB 1993, 1152 (Ls)
NZA 1993, 706
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 01.04.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 558/91
ArbG Osnabrück, vom 05.02.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 587/90

Eingruppierung Leiter Maschinentechnik Universität

BAG, Urteil vom 24.03.1993 - Aktenzeichen 4 AZR 298/92

DRsp Nr. 1993/3324

Eingruppierung Leiter Maschinentechnik Universität

»1. Technische Angestellte als Leiter von großen und vielschichtig strukturierten Instandsetzungsbereichen üben immer eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit i. S. der VergGr. IV b Fallgruppe 1 der Anlage 1 a zum BAT Teil II Abschnitt Q aus. 2. Vielschichtig strukturiert ist ein Instandsetzungsbereich, wenn er aus mindestens drei jeweils von einem Meister geführten Gewerken besteht. Bei der Prüfung dieser Voraussetzung sind auch Gewerke zu berücksichtigen, denen der Leiter des Instandsetzungsbereichs selbst vorsteht, soweit er jeweils über die für diese Gewerke einschlägigen Meisterqualifikationen verfügt. 3. Die Größe eines Instandsetzungsbereichs kann sich u.a. aus seiner räumlichen Ausdehnung, aus dem Wert der zu betreuenden Anlagen und aus den Auswirkungen der Betreuungstätigkeit auf den Haushalt ergeben. Ist ein Instandsetzungsbereich nach diesen Kriterien groß, so bedarf es nicht zusätzlich einer großen Anzahl von Mitarbeitern.« Hinweise des Senats: Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 19. April 1989 - 4 AZR 39/89 - AP Nr. 146 zu §§ 22, 23 BAT 1975.

Normenkette:

BAT § 22, Anlage 1 a Teil II Abschnitt Q VergGr. IV b Fallgruppe 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.