Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land der als pädagogischen Unterrichtshilfe tätigen Klägerin für den Zeitraum vom 01.07.1995 bis zum 28.02.1997 Vergütungsdifferenzen zwischen den Vergütungsgruppen IV b und V b bzw. zwischen den Vergütungsgruppen IV b und V c jeweils
Die Klägerin wird auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages jedenfalls seit 01.05.1992 als Angestellte in der Tätigkeit einer "pädagogischen Unterrichtshilfe" beschäftigt. In dem Arbeitsvertrag ist die Anwendung des
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|