AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (Leitsatz 1-2 und Gründe)
EzBAT §§ 22, 23 BAT B1 VergGr Vc Nr. 8
PersV 1991, 134
RiA 1986, 177
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 09.02.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 998/82
LAG Hamm, vom 26.01.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 877/83
Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der Bundeswehr
BAG, Urteil vom 16.10.1985 - Aktenzeichen 4 AZR 149/84
DRsp Nr. 2008/11326
Eingruppierung: Sicherheitsmeister und Betriebsschutzbeauftragter vei der Bundeswehr
»1. Die die Rechtsverhältnisses der Sicherheitsmeister regelnden Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes haben keine Bedeutung für die tarifliche Mindestvergütung von Angestellten mit entsprechenden Aufgaben.2. Für "Sicherheitsmeister" der Verteidigungsverwaltung, die als Betriebsschutzbeauftragte allgemeine Kontroll- und Überwachungsaufgaben nichttechnischen Charakters im Bereiche der Arbeitssicherheit wahrnehmen, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung zum BAT für den Verwaltungsdienst.«