ArbG Karlsruhe, vom 10.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 BV 13/94
Einigungsstelle: offensichtliche Unzuständigkeit - Anwendungsbereich des § 112a BetrVG
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.12.1994 - Aktenzeichen 14 TaBV 10/94
DRsp Nr. 2002/7814
Einigungsstelle: offensichtliche Unzuständigkeit - Anwendungsbereich des § 112aBetrVG
Eine Einigungsstelle, die zur Klärung der Frage angerufen wird, worauf sich das in § 112aBetrVG angesprochene Neugründungsprivileg bezieht, ist jedenfalls nicht offensichtlich unzuständig.