ArbG Köln, vom 31.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 18 BV 195/99
Einigungsstelle: Unzustündigkeit
LAG Köln, Urteil vom 17.08.2000 - Aktenzeichen 6 TaBV 46/00
DRsp Nr. 2000/10284
Einigungsstelle: Unzustündigkeit
»Die Einigungsstelle kann auch deswegen offensichtlich unzuständig sein, weil zu dem Mitbestimmungsgegenstand bereits eine abschließende tarifliche Regelung im Sinne des § 87 Abs. 1 Einigungssatz BetrVG vorliegt.«