Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. November 2013 - 6 Sa 504/13 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Waisenrente, die der Kläger aus übergeleitetem Recht geltend macht.
Der Kläger ist der Träger der Sozialhilfe iSd. §
"§ 10 Kinderzulage
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