I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 21. Januar 2021 -
a) die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 2.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.12.2020 zu zahlen.
b) die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 75 % und die Beklagte zu 25 %.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.500,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über eine Entschädigung nach Art.
Der Kläger ist 62 Jahre alt und war vom 1. Januar 1997 bis 30. April 2021 bei der Beklagten als Koch beschäftigt.
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