I. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 5. Oktober 2022 -
1. Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin weitere 157,47 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2021 zu zahlen.
2. Die weitergehende Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
II. Die Berufung des beklagten Landes wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.
IV. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.059,35 EUR festgesetzt.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
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