LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.10.2023
10 Sa 356/23
Normen:
ArbGG § 64 Abs. 2; ZPO § 92 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 05.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 274/22

Erfolgreiche Ablegung der Staatsprüfung als Anspruchsvoraussetzung für höhere VergütungHöhere Vergütung von tarifbeschäftigten Seiteneinsteigern in BrandenburgZeitpunkt der Eingruppierung im Lehramt in BrandenburgBeendigung des Vorbereitungsdienstes keine Voraussetzung für höhere Vergütung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.10.2023 - Aktenzeichen 10 Sa 356/23

DRsp Nr. 2023/14266

Erfolgreiche Ablegung der Staatsprüfung als Anspruchsvoraussetzung für höhere Vergütung Höhere Vergütung von tarifbeschäftigten Seiteneinsteigern in Brandenburg Zeitpunkt der Eingruppierung im Lehramt in Brandenburg Beendigung des Vorbereitungsdienstes keine Voraussetzung für höhere Vergütung

Tarifbeschäftigte Seiteneinsteiger im Vorbereitungsdienst haben in Brandenburg bereits mit dem erfolgreichen Ablegen der Staatsprüfung Anspruch auf eine höhere Vergütung und nicht erst mit der (späteren) Beendigung des Vorbereitungsdienstes.

I. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 5. Oktober 2022 - 3 Ca 274/22 teilweise abgeändert.

1. Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin weitere 157,47 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2021 zu zahlen.

2. Die weitergehende Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

II. Die Berufung des beklagten Landes wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits trägt das beklagte Land.

IV. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.059,35 EUR festgesetzt.

V. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 64 Abs. 2; ZPO § 92 Abs. 2;

Tatbestand: