LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.11.2009
24 Sa 1610/09
Normen:
TzBfG § 7 Abs. 2; TzBfG § 9;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 07.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ca 219/09

Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung; unbegründete Klage auf Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei noch ausstehender Entscheidung über freien Arbeitsplatz; entgegenstehende betriebliche Gründe bei beamtenrechtlicher Bindung der Arbeitgeberin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2009 - Aktenzeichen 24 Sa 1610/09

DRsp Nr. 2010/20789

Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung; unbegründete Klage auf Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei noch ausstehender Entscheidung über freien Arbeitsplatz; entgegenstehende betriebliche Gründe bei beamtenrechtlicher Bindung der Arbeitgeberin

1. § 9 TzBfG ist grundsätzlich geeignet, einen Anspruch auf verlängerte Arbeitszeit zu begründen. 2. § 9 TzBfG ist nur anzuwenden, wenn sich die Arbeitgeberin entschließt, Arbeitsplätze tatsächlich zu besetzen; die Arbeitgeberin muss Arbeitszeitwünsche der Teilzeitkräfte nur im Rahmen der Besetzung der von ihr bereitgestellten Arbeitsplätze berücksichtigen.