Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin nach der Anlage 1 b zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (
Die Klägerin ist seit 10,Oktobter 1979 als Krankenschwester bei dem Landeskrankenhaus tätig. Nach § 2 des Arbeitsvortrages vom 12. Oktober/15. November 1979 bestimmt sich das Arbeitsverhältnis "nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (
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