LAG Köln - Urteil vom 18.10.2012
7 Sa 453/12
Normen:
BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 15.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 7506/11

Fahrlässige Verletzung arbeitsvertraglicher PflichtenEinschlägige AbmahnungAußerordentliche KündigungOffenkundiges Fehlverhalten und exorbitant hoher Schaden

LAG Köln, Urteil vom 18.10.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 453/12

DRsp Nr. 2013/19467

Fahrlässige Verletzung arbeitsvertraglicher PflichtenEinschlägige AbmahnungAußerordentliche KündigungOffenkundiges Fehlverhalten und exorbitant hoher Schaden

1.) Eine fahrlässige Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kann grundsätzlich nur nach vorangegangener einschlägiger Abmahnung zu einer ordentlichen und erst recht zu einer außerordentlichen Kündigung führen.2.) Eine Ausnahme kann dann in Betracht kommen, wenn ein entsprechendes Fehlverhalten offenkundig geeignet ist, einen exorbitant hohen Schaden - wie etwa den eines Flugzeugabsturzes - herbeizuführen. Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber seinerseits organisatorisch alles getan hat, um die Möglichkeit eines solchen Versehens und das Gewicht seiner Folgen einzuschränken.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.02.2012 in Sachen15 Ca 7506/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand