Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 17.11.2011, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Anwartschaft des Klägers auf betriebliche Altersversorgung.
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