Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 05.02.2013 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Arbeitgeberin zur Freistellung des Betriebsrates von Rechtsanwaltskosten.
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