A.
I. Die Arbeitsvermittlung, die das Monopol der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ist (siehe hierzu das Urteil vom 4. April 1967 - 1 BvR 126/65 -), besteht nach der Definition des § 37 Abs. 1 AVAVG in einer
Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, arbeitsuchende Arbeitnehmer mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen... zusammenzuführen.
Gegenüber der Tätigkeit der Presse ist die Arbeitsvermittlung im nächsten Absatz wie folgt abgegrenzt:
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|