LAG Hamm - Urteil vom 22.11.2012
8 Sa 714/12
Normen:
BGB § 249; BGB § 280;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 18.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 673/11

Haftung des Arbeitnehmers für Schaden des Arbeitgebers aufgrund eines Kalkulationsfehlers; Darlegungs- und Beweislast

LAG Hamm, Urteil vom 22.11.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 714/12

DRsp Nr. 2013/2463

Haftung des Arbeitnehmers für Schaden des Arbeitgebers aufgrund eines Kalkulationsfehlers; Darlegungs- und Beweislast

Haftung des Arbeitnehmers für Fehler bei der Kalkulation eines Bauvorhabens. 1. Hätte der Arbeitgeber bei korrekter Kalkulation den übernommenen Auftrag zu einem höheren Angebotspreis nicht erhalten, kommt als Grundlage der Schadensberechnung allein das negative Interesse in Betracht.2. Macht der Arbeitgeber geltend, die Übernahme des fehlerhaft kalkulierten Auftrages habe nicht einmal die allgemeinen Geschäftskosten vollständig gedeckt, ohne den fehlerhaft kalkulierten Auftrag hätte er einen zumindest kostendeckenden Ersatzauftrag übernommen, so spricht hierfür zwar grundsätzlich eine Rentabilitätsvermutung. Diese kann jedoch erfolgreich durch den Vortrag gegenteiliger Anhaltspunkte widerlegt werden, so, wenn in Zeiten schwacher Baukonjunktur andere Anbieter ihre Leistungen unter Preis anbieten. Für diesen Fall bedarf es zum Nachweis des Schadens der Darlegung eines konkreten Ersatzauftrages zu auskömmlichen Preisen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 18.04.2012 – 3 Ca 673/11 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Urteilstenor zu Ziffer 1 nach Neufassung des Klageantrags wie folgt lautet:

2. 3.