LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.12.2009
5 Sa 461/09
Normen:
GmbHG § 43 Abs. 1; GmbHG § 43 Abs. 2; HGB § 60;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 29.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1527/08

Herausgabe von Erträgen aus wettbewerbswidriger Konkurrenztätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers; unsubstantiierte Darlegungen des Geschäftsführers zur Konkurrenztätigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 461/09

DRsp Nr. 2010/6805

Herausgabe von Erträgen aus wettbewerbswidriger Konkurrenztätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers; unsubstantiierte Darlegungen des Geschäftsführers zur Konkurrenztätigkeit

Hat der auf Herausgabe von Erträgen aus wettbewerbswidriger Konkurrenztätigkeit verklagte GmbH-Geschäftsführer von allen ihm entgegengehaltenen Geschäften aus unmittelbarer Beteiligung eigene Kenntnis, ist er nach dem Prinzip der Sachnähe verpflichtet, insoweit im Einzelnen vorzutragen; will der Geschäftsführer geltend machen, dass für die fraglichen Geschäfte auch Aufwendungen entstanden sind, die er zu tragen hatte, hat er dies für jedes Geschäft im Einzelnen darzulegen.

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 29.04.2009 - 4 Ca 1527/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GmbHG § 43 Abs. 1; GmbHG § 43 Abs. 2; HGB § 60;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Beklagte an die Klägerin Erträge aus wettbewerbswidriger Konkurrenztätigkeit herauszugeben hat.