1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 29.04.2009 - 4 Ca 1527/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Beklagte an die Klägerin Erträge aus wettbewerbswidriger Konkurrenztätigkeit herauszugeben hat.
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