Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
1. | Die Unterrichtungs- und Hinweisobliegenheiten des Arbeitgebers gelten auch für den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. |
2. | Hat der Arbeitgeber allerdings keine Kenntnis von der Schwerbehinderung, verfällt dieser Urlaubsanspruch auch dann, wenn der Arbeitgeber seinen Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten nicht nachgekommen ist. |
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|