I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Will der Arbeitgeber den Erholungsurlaub bei Elternzeit kürzen, muss er dies vor, während oder nach dem Ende der Elternzeit erklären. § 26 Abs. 2c TVöD ersetzt diese Erklärung weder für den gesetzlichen noch für übergesetzlichen Urlaub.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.11.2022