I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Meldet ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Elternzeit an und verteilt er diese gleichzeitig auf mehrere Abschnitte, gilt der Kündigungsschutz gem. § 18 BEEG nicht nur vor dem ersten, sondern vor jedem der angemeldeten Elternzeitabschnitte.

Letzte redaktionelle Änderung: 16.07.2021