Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Scheidet ein Arbeitnehmer unterjährig aus, ist die für das ganze Jahr vereinbarte Tantieme anteilig zu kürzen; dies gilt selbst dann, wenn der Zeitpunkt, bis zu dem das Ziel zu erreichen war, vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bereits verstrichen ist.
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