Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Eine Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, wonach das Bruttomonatsgehalt bis zum Beendigungsdatum ordnungsgemäß abzurechnen und das Nettogehalt auszuzahlen ist, in Kombination mit einer Abgeltungsklausel, wonach sämtliche finanzielle Ansprüche abgegolten und erledigt sind, erfasst den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht.
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