I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Eröffnung der Möglichkeit für Mitarbeitende, ChatGPT mittels Webbrowser zu nutzen, begründet keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.

Letzte redaktionelle Änderung: 26.03.2024