Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Parteien stritten über die Zahlung einer Entschädigung nach §
Das Arbeitsgericht hatte der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt und die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung i.H.v. 2.000 Euro verurteilt, weil diese die Schwerbehindertenvertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt habe, und die Klage im Übrigen abgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens wurde vom
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|