II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien stritten über den Ausgleich des im Minus stehenden Arbeitszeitkontos des Arbeitnehmers.

Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis war nach dem Ausspruch einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung im Wege des arbeitsgerichtlichen Vergleichs beendet worden. Unter anderem hatten die Parteien geregelt, dass der Kläger freigestellt wird und dass Einigkeit besteht, dass Urlaubsansprüche und etwaige Zeitguthaben in Natur eingebracht sind. Außerdem hatten die Parteien eine Ausgleichsklausel vereinbart.

Nachdem die Beklagte das Arbeitsverhältnis abgewickelt hatte, hatte der Kläger in einem weiteren Verfahren die Nachzahlung bestimmter Bruttobeträge geltend gemacht, woraufhin die Beklagte im Wege der Widerklage die Rückzahlung überzahlter Beträge verlangte, die sich u.a. aus der Erstattung eines Minusbestands aus dem Arbeitszeitkonto ergeben sollten.