II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien stritten um die Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte sowie um die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung, die der Arbeitgeber wegen unterdurchschnittlicher Leistungen ausgesprochen hatte.

Das Arbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen, das LAG wies die Berufung zurück. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wurde verworfen.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.03.2023