IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Entscheidung ist uneingeschränkt zuzustimmen. Mit dem Modell des "begrenzten Arbeitsverhältnisses" zeigt das BAG einen probaten Weg auf, Mitarbeiter im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses und gleichzeitig nur während des saisonal bestehenden Arbeitsanfalls zu beschäftigen und zu vergüten. Der mit befristeten Einzelverträgen einhergehende administrative Aufwand entfällt dadurch. Wie schon bei der Überprüfung der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen lehnt das BAG über § 307 Abs. 1 BGB den Prüfungsmaßstab an § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG an: Wo ein Sachgrund für den Abschluss einzelner Arbeitsverträge besteht, liegt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers fern.