Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Entscheidung sendet ein eindeutiges Signal. Arbeitnehmer, die gegenüber Vorgesetzten grob ausfällig werden, setzen ihr Beschäftigungsverhältnis aufs Spiel, auch wenn die Äußerungen in der lockeren Atmosphäre einer Weihnachtsfeier oder einer vergleichbaren Veranstaltung erfolgen. Zwar kann eine etwaige Alkoholisierung im Einzelfall durchaus dazu führen, dass das Verhalten nicht vorwerfbar ist. Dies setzt allerdings - neben einem nachgewiesenen hohen Alkoholwert - ein entsprechendes Nachverhalten des Arbeitnehmers voraus.
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