II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Der Kläger war seit April 1994 als Servicetechniker bei der Beklagten beschäftigt. Am 06.12.2019 fand die betriebliche Weihnachtsfeier der Beklagten in einem Hotel statt, bei der es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Geschäftsführer der Beklagten kam. Mit Schreiben vom 11.12.2019 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich. Der Grund der Kündigung waren die Vorfälle anlässlich der Weihnachtsfeier. Hierzu trug die Beklagte im Prozess vor, der Kläger habe ihren Geschäftsführer als "Arschloch", "Wixer" und "Pisser" bezeichnet, ihn mit den Worten "Fick Dich" beschimpft. Ein tätlicher Angriff des Klägers auf den Geschäftsführer habe nur durch das Eingreifen einer Kollegin verhindert werden können. Der Kläger habe darüber hinaus am Tag nach der Weihnachtsfeier gegenüber seinen Kollegen geäußert, er werde bei der Beklagten, wenn er gehen muss, "verbrannte Erde" hinterlassen.