IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird oftmals über Tantiemen gestritten. Haben diese reinen Entgeltcharakter, ist nach der Rechtsprechung des LAG zu quoteln, auch wenn der Zielerreichungszeitraum bei Ausscheiden bereits erfüllt ist. Das ist aus Arbeitnehmersicht z.T. schwer nachzuvollziehen, denn die Ziele sind bereits voll erreicht und der Arbeitnehmer hat seine Arbeitsleistung hierfür schon erbracht. Arbeitgeber tun gut daran, bereits im Arbeitsvertrag darauf hinzuweisen, dass Tantiemeansprüche bei unterjährigem Austritt nur zeitanteilig gezahlt werden.

Letzte redaktionelle Änderung: 03.08.2023