IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

ChatGPT und vergleichbare KI-Tools halten zunehmend Einzug in das Arbeitsleben - wie jedes neue Arbeitsmittel führt dies zu Aufregung bei Mitarbeitervertretungen und bei Mitarbeitenden. Tatsächlich aber ist es richtig, dass Arbeitgeber über KI-Programme, die über den Browser genutzt werden, keine Informationen über den Mitarbeitenden gewinnen. Daher ist es nur folgerichtig, dass der Betriebsrat nicht mitzubestimmen hat. Es bleibt abzuwarten, wie sich die noch neue Thematik in der Rechtsprechung weiter entwickeln wird.

Letzte redaktionelle Änderung: 26.03.2024