I.
Dem Kläger wurde für das Ausgangsverfahren Prozesskostenhilfe mit monatlicher Ratenzahlung von 30,00 EUR bewilligt. Nachdem er mehrfach der Ratenzahlung nicht nachgekommen ist, hat das Gericht durch den angefochtenen Beschluss die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufgehoben.
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