BFH - Beschluss vom 20.12.2004 (VI B 137/03)
Es kann offen bleiben, ob die Beschwerdebegründung die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Darlegung eines Zulassungsgrundes (§ 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) erfüllt. Die Beschwerde ist [...]