A. Zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber besteht im wesentlichen noch Streit über die Dokumentation und Abwicklung von Gleitzeitguthaben sowie über die Abwicklung von tariflicher Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, insbesondere in unvorhergesehenen Fällen.
Der Arbeitgeber stellt Maschinen her und beschäftigt etwa 950 Arbeitnehmer, unter ihnen 320 Angestellte. Er gehört dem Verband der Metallindustrie von Südwürttemberg-Hohenzollern e.V. an. In seinem Betrieb finden die Tarifverträge der Metallindustrie Südwürttemberg-Hohenzollern Anwendung. Er schloß mit dem Betriebsrat am 21. März 1989 eine Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit ab. Unter 1.4 dieser Betriebsvereinbarung ist folgendes geregelt:
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