ArbG Köln, vom 11.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BV 17/00
Kosten des Betriebsrats, Bewilligung desselben Rechtsanwalts durch Betriebsrat und Betriebsratsmitglied in einem Beschlussverfahren nach § 103 BetrVG
LAG Köln, Urteil vom 15.11.2000 - Aktenzeichen 3 TaBV 55/00
DRsp Nr. 2001/7425
Kosten des Betriebsrats, Bewilligung desselben Rechtsanwalts durch Betriebsrat und Betriebsratsmitglied in einem Beschlussverfahren nach § 103BetrVG
»Ein Rechtsanwalt vertritt "widerstreitende Interessen" des § 43 a Abs. 4BRAO, wenn er die Vertretung des Betriebsrats in einem Verfahren nach § 103BetrVG und gleichzeitig das Mandat für das Betriebsratsmitglied übernimmt, um dessen Kündigung es geht. In einem solchen Fall sind beide Anwaltsverträge nichtig. Ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber aus § 40BetrVG besteht nicht. Auch ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung ist nicht gegeben.«