A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligten zu 2) bis 22) verpflichtet sind, dem Antragsteller die Kosten zu erstatten, die diesem durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts in einem Beschlußverfahren entstanden sind, in dem es um die Frage ging, ob ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen vorliegt und eine dementsprechende Betriebsratswahl durchgeführt werden kann.
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