ArbG Berlin, vom 18.12.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 99/89
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fernbleibens nach medizinischer Feststellung der Arbeitsfähigkeit
LAG Berlin, Urteil vom 09.05.1990 - Aktenzeichen 13 Sa 14/90
DRsp Nr. 2002/8199
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen unentschuldigten Fernbleibens nach medizinischer Feststellung der Arbeitsfähigkeit
Bleibt der Arbeitnehmer unentschuldigt der Arbeit fern, obwohl der Medizinische Dienst eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit festgestellt hat, so handelt es sich um eine schwerwiegende Arbeitsvertragsverletzung, die jedenfalls dann eine fristlose Kündigung rechtfertigt, wenn der Arbeitgeber zuvor in einem Abmahnungsschreiben die Vorlage einer neuerlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt hat.