ArbG Berlin, vom 29.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 24095/99
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit
LAG Berlin, Urteil vom 01.11.2000 - Aktenzeichen 13 Sa 1746/00
DRsp Nr. 2002/8215
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Vortäuschens krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit
1. Bereits der Verdacht, der Arbeitnehmer habe eine Erkrankung nur vorgetäuscht und sich die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschlichen, rechtfertigt in der Regel den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung.2. Dies gilt um so mehr, wenn dies in der Absicht erfolgt, um während der Dauer der Krankschreibung "Material" gegen seine Vorgesetzten zu sammeln und gegen sie zu verwenden.