EzBAT § 53 BAT Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 28
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 03.11.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 63 Ca 15755/92
Kündigung: beharrliche Arbeitsverweigerung als Kündigungsgrund - unverschuldeter Irrtum des Arbeitnehmers - Streik
LAG Berlin, Urteil vom 06.12.1993 - Aktenzeichen 9 Sa 12/93
DRsp Nr. 2002/8043
Kündigung: beharrliche Arbeitsverweigerung als Kündigungsgrund - unverschuldeter Irrtum des Arbeitnehmers - Streik
1. Beharrliche Arbeitsverweigerung als Kündigungsgrund und unverschuldeter Rechtsirrtum.2. Zur Arbeitspflicht des Arbeitnehmers während eines Streiks in Verkehrsbetrieben.