LAG Düsseldorf - Urteil vom 04.06.1992
12 Sa 459/92
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
AuR 1992, 317

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen Stilllegung des Betriebs - Voraussetzungen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1992 - Aktenzeichen 12 Sa 459/92

DRsp Nr. 2002/8854

Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen Stilllegung des Betriebs - Voraussetzungen

Die Stillegungskündigung setzt zu ihrer Rechtswirksamkeit voraus, daß die Betriebsstillegung bereits greifbare Formen angenommen hat. Dafür reicht als einzige unternehmerische Entscheidung der Kündigungsentschluss nicht aus.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen
AuR 1992, 317