ArbG Berlin, vom 08.10.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 249/90
Kündigung: ordentliche Kündigung bei sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen; Betriebsrat: Anhörung
LAG Berlin, Urteil vom 30.01.1991 - Aktenzeichen 13 Sa 98/90
DRsp Nr. 2002/8165
Kündigung: ordentliche Kündigung bei sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen; Betriebsrat: Anhörung
1. Besonders schwerwiegende sexuelle Angriffe auf Mitarbeiterinnen beeinträchtigten die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers und rechtfertigen die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers, ohne daß es einer Abmahnung bedarf.2. In einem solchen Fall kann die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen den Arbeitgeber zur Kündigung verpflichten.3. Zur Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung wegen sexueller Übergriffe.