LAG Berlin - Urteil vom 30.01.1991
13 Sa 98/90
Normen:
BetrVG § 102 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;
Fundstellen:
Streit 1991, 148
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.10.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 249/90

Kündigung: ordentliche Kündigung bei sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen; Betriebsrat: Anhörung

LAG Berlin, Urteil vom 30.01.1991 - Aktenzeichen 13 Sa 98/90

DRsp Nr. 2002/8165

Kündigung: ordentliche Kündigung bei sexueller Belästigung von Mitarbeiterinnen; Betriebsrat: Anhörung

1. Besonders schwerwiegende sexuelle Angriffe auf Mitarbeiterinnen beeinträchtigten die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers und rechtfertigen die ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers, ohne daß es einer Abmahnung bedarf. 2. In einem solchen Fall kann die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen den Arbeitgeber zur Kündigung verpflichten. 3. Zur Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung wegen sexueller Übergriffe.

Normenkette:

BetrVG § 102 Abs. 1 ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 08.10.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 249/90
Fundstellen
Streit 1991, 148