Der am 8. Februar 1953 geborene Kläger, ein aus Sri Lanka stammender Tamile, der mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und ein unterhaltsberechtigtes Kind hat, war in der Abteilung Versand und Lager der Schuhfabrik der Beklagten seit dem 29. Mai 1980 als Lagerarbeiter/Kommissionierer beschäftigt. Sein Stundenlohn betrug zuletzt 19,18 DM brutto bei einer 40-Stunden-Woche.
Von seiner Einstellung an hatte der Kläger folgende krankheitsbedingte Fehlzeiten:
Arbeitstage Diagnose nach
Angaben des Klägers
1980
08.12. - 22.12. 11
1981
19.01. - 25.01. 3
03.03. - 11.03. 7
02.04. - 12.04. 7
12.11. 13.11. 2
= 19
1982
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