Die Parteien streiten über die Frage, wann das Arbeitsverhältnis, das zwischen ihnen bestand, beendet wurde.
Der 1951 geborene Kläger war seit 1968 als Zivilangestellter im EDV-Bereich der Grenztruppen der ehemaligen DDR beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bestand nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland mit der Beklagten fort. Mit Schreiben vom 5. Juli 1991, dem Kläger am 31. Juli 1991 zugegangen, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis. In dem Kündigungsschreiben heißt es wörtlich:
"Betreff: Kündigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses
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