ArbG Köln, vom 15.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 3204/96
Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung
LAG Köln, Beschluss vom 12.12.1996 - Aktenzeichen 11 Ta 228/96
DRsp Nr. 2001/5920
Kündigungsschutzklage: nachträgliche Zulassung
1. Der Beweisantritt "Einholung eines Sachverständigengutachtens" ist keine Glaubhaftmachung i.S. von § 294ZPO.2. Eine eidesstattliche Versicherung dient nur dann der Glaubhaftmachung, wenn sie eine eigene Sachdarstellung enthält.3. Der Empfänger einer schriftlichen Kündigung kann die Verspätung seiner Kündigungsschutzklage nicht mit Schrift- oder Sprachunkundigkeit entschuldigen, wenn er es versäumt hat, sich alsbald Kenntnis vom Inhalt des Schreibens zu verschaffen; das gilt auch für ausländische Arbeitnehmer.
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