LAG Chemnitz - Urteil vom 28.10.1992
2 Sa 146/92
Fundstellen:
NJ 1993, 236
Vorinstanzen:
KreisG Gorlitz,

LAG Chemnitz - Urteil vom 28.10.1992 (2 Sa 146/92) - DRsp Nr. 1998/6039

LAG Chemnitz, Urteil vom 28.10.1992 - Aktenzeichen 2 Sa 146/92

DRsp Nr. 1998/6039

Tatbestand:

Der 53jährige Kläger trat nach Abschluß seiner Ausbildung im Jahre 1960 in den Schuldienst als Fachlehrer für Mathematik und Physik ein. Im Jahre 1970 besuchte er die SED-Kreisparteischule. Danach übernahm er von 1970 bis 1981 die Stellung eines Direktors an der Polytechnischen Oberschule W. Von 1981 bis 1990 wurde er als Kaderreferent in der Abteilung Volksbildung beim Rat des Kreises Z. eingesetzt. Als Kaderreferent war er dem Kaderleiter, der gleichzeitig 1. Stellvertreter des Kreisschulrates war, nachgeordnet, der wiederum dem Kreisschulrat direkt unterstellt war. Als Kaderreferent hatte der Kläger folgende Aufgaben wahrzunehmen:

- Erarbeitung der Stundennachweise und Stellenpläne in Zusammenarbeit der Direktoren der Schulen und Leiterinnen der Kindergärten. Bei Ausfall von Lehrkräften oder Erziehern hatte er die Aushilfe von Einrichtung zu Einrichtung zu organisieren und den Ausfall so gering wie möglich zu halten.

- Auf der Grundlage der Stundennachweise und der Statistik hatte er die Anforderungen von Absolventen (Berufsanfänger) vorzubereiten und zu begründen. Er war auch für die Unterbringung der Absolventen zuständig.