Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 28. November 2008 -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt eine Zahlung nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD-VKA.
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